„Amokläufer hat Killerspiele gespielt“ 2


Jetzt ist es also Realität: Der Amokläufer von Winnenden war Counter Striker-Spieler! Wow, was für eine Neuigkeit.

cs

Inzwischen scheint festzustehen, dass Tim K. im Besitz einschlägiger Killerspiele war.

(Süddeutsche)

So oder so ähnlich kann man es in der Presse überall hören und lesen – aber liebe Leute, macht doch mal die Augen auf: Ich würde schätzen, 90% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen spielt in der Freizeit Video- und Computerspiele, und logischerweise sind da auch einmal die „ganz bösen“ dabei wo man anderen Leuten in den Kopf schießen kann/darf/muss/sollte – öööööhm.. Und weiter?

Hatte sich Tim K. zu sehr verloren in der brutalen Welt seiner Killerspiele? Wollte er auch in der Realität einmal so stark sein wie alleine vor dem Monitor mit Cola und Chips?

(Bild.de)

Iss klar.

In diesem Sinne: 15 Frags, 1 Kill.


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2 Gedanken zu “„Amokläufer hat Killerspiele gespielt“

  • KrissKross

    Dazu sage ich nur eins: Bigotterie.

    Sinnvoller wäre es, dass Elternteile sich mal überhaupt mit ihren Kindern beschäftigen bzw. selber Medienkompetenz lernen und diese dann vermitteln.
    Thema Medienkompetenz gilt nat. auch für die Politik.

    Aber die Diskussion darüber nervt mich vor allem, weil sie ein billig vorgeschobener Grund ist, sich eben nicht mit den wirklichen Problemen der Jugendlichen auseinander setzen zu müssen.

    Enttäuschend auch, dass die Süddeutsche so unreflektiert auf den Zug aufspringt, habe die abonniert und ist eigentlich gar nicht deren Stil.

  • Modin

    Aber das war doch klar. Die Medien müssen ja nun auch zwingend jeden noch so kleinen Schnipsel an „Neuigkeiten“ zum Täter ausschlachten. Hätten sie keine Killerspiele gefunden wäre es halt die „Tom und Jerry“ DVD gewesen.

    Früher waren es die Comics dann die Zombiefilme, heute sind es Computer- und Videospiele.

    Wenn man bedenkt, dass sich der Killerspieler seine Beretta aus Papis Nachttischschublade geholt hat, wünscht man sich etwas mehr als nur Medienkompetenz. Wird die Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung gegen den Vater eigentlich fortgesetzt?